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Allgemeine Geschäftsbedingungen swimeasy - Schwimm und Bewegungsschule

1.) Grundlage für jede individuelle Vereinbarung mit swimeasy sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen! Swimeasy ist berechtig diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu aktualisieren.

2.) Gegenstand der Vereinbarung ist die Erteilung von Schwimmunterricht und andere Bewegungsangebote. Es werden die für den entsprechenden Kurs vorgesehenen Unterrichtseinheiten an den für den Kurs im Vorfeld festgelegten Terminen erteilt.

3.) Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Diese sind über die Homepage swimeasy - Schwimm und Bewegungsschule unter www.swimeasy.de abrufbar.

4.) Eine Anfrage zur Anmeldung kann telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen.
Ab 2024 wird für alle Anfängerkurse eine Anmeldegebühr in Höhe von 15 € fällig.
Für alle Aufbaukurse eine Anmeldegebühr von 10 €.
Die Anmeldegebühr bezieht sich auf das jeweilige Kind und den gewünschten Kurs.
Die Anmeldegebühr wird nicht auf den Kurs angerechnet.
Bei nicht Teilnahme, Kursabbruch oder sonstigen Gründen wird die Anmeldegebühr nicht ausgezahlt.
Nach Eingang der Anmeldegebühr gilt der Teilnehmer als verbindlich angemeldet.

Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung führt noch nicht zum Vertragsschluss.
Nach erfolgreichen 3 Probestunden der Teilnehmer im Anfängerbereich erfolgt die Zahlung.
Mit dieser Zahlung ist die Anmeldung zum Anfängerkurs verbindlich abgeschlossen.

5.) An jedem Kurs kann nur eine begrenzte Anzahl an Personen teilnehmen.
Ein Kurs kommt nur zustande, wenn eine Mindestpersonenanzahl von 8 Personen angemeldet ist. Ausnahme sind freies Schwimmen, Familien schwimmen sowie Einzelunterricht.

6.) Im Anfängerbereich ist die Kursgebühr am vierten Kurstag in bar zu entrichten.
Im Aufbaubereich erfolgt die Zahlung am zweiten Kurstag.
Familien schwimmen sowie Einzelunterricht wird gesondert behandelt.
Mit der Zahlung ist der Vertrag verbindlich abgeschlossen.

7.) Eine Stornierung des Vertrages ist nach Eingang der Zahlung nicht mehr möglich.

8.) Verpasste Unterrichtseinheiten können nicht nachgeholt werden, auch nicht, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.
Es erfolgt keine anteilige Erstattung der entrichteten Kursgebühr.
Muss der Kurs durch die aktuelle Situation, nach Zahlungseingang abgebrochen werden, erfolgt eine durch swimeasy festgelegte anteilige Auszahlung der erhaltenen Kursgebühr. Hiervon wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 € abgezogen.

9.) Der Privatunterricht und die Familienschwimmeinheiten-, Anfänger-, Aufbau-, Trainingscamps- und zweite Chance Kurse sind personenbezogen und daher nicht übertragbar.

10.) Beim Familienschwimmen ist die Teilnahme eines Erziehungsberechtigten sicher zu stellen. Es kann eine Ersatzbetreuungsperson teilnehmen, falls der Erziehungsberechtigte verhindert (z. B. krank, Reha) ist. Während der Kursteilnahme tritt die Ersatzperson bzw. dessen gesetzliche(r) Vertreter in alle Rechte und Pflichten des Vertragspartners ein.

11.) swimeasy haftet nur uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von swimeasy, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der swimeasy, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit swimeasy bezüglich Garantien abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf einer Abweichung von einer Garantie beruhen, haftet der swimeasy allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Garantie erfasst ist.
swimeasy haftet nur dann für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung swimeasys ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung swimeasys ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12.) Die Räumlichkeiten (angemietete Gebäude), in denen die Kurse stattfinden, dürfen erst nach Anwesenheit des Kursleiters betreten werden.

13.) Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge dafür, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen und die Einrichtungsgegenstände pfleglich behandeln. Für entstandene Schäden haften die gesetzlichen Vertreter der zu beaufsichtigten Kinder.

14.) Im Einzelfall kann sich der Unterrichtsbeginn etwas verzögern, da entsprechend den pädagogischen Erfahrungen jedem Kursteilnehmer ein optimales Maß an individueller Betreuung zukommen soll. 

15.) Während des Schwimmunterrichts (Anfänger, Aufbau und 2. Chance Kurse) für Kinder ist der Aufenthalt der Erziehungsberechtigten, bzw. Vertreter der Erziehungsberechtigten im Schwimmbad grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nach Absprache möglich (z.B. beim Privatunterricht). Oder es wurde in der Kleinschwimmhalle freies Schwimmen gewählt.

16.) Bei kurzfristigem Ausfall von Kursterminen (z. B. Krankheit des Kursleiters oder aus in der Verantwortung des Badbetreibers liegenden Gründen) werden die Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich informiert.
Es wird ein Nachholtermin von swimeasy festgelegt.

17.) Mit dem Erscheinen zu den einzelnen Kursterminen wird jeweils bestätigt, dass die Kursteilnehmer zu diesem Zeitpunkt keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. ansteckende Infektionen) sowie psychisch und physisch in der Lage sind am Kurs teilzunehmen. Sollte eine derartige Erkrankung bestehen, ist eine Teilnahme an dem Kurstermin nicht möglich. Der jeweilige Kursleiter hat das Recht, bei etwaigen Bedenken den Unterricht zu verweigern.
Auf chronische Erkrankungen des Kursteilnehmers (z. B. Herzerkrankungen, Diabetes, Allergien) ist bei der Anmeldung hinzuweisen. 

18.) Mit der Anmeldung zum Kurs wird eingewilligt, dass während des Unterrichts erstellte Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder von Werbemaßnahmen für die Schwimmschule genutzt werden können. Ebenso wird eingewilligt, dass mit denen im Kontaktformular erhobenen Daten, Werbung übermittelt werden kann. Derartige Werbemaßnahmen können z. B. Darstellungen, Berichte oder Anzeigen in Tageszeitungen oder im Internet, insbesondere auf der Homepage der Schwimmschule, sowie persönliche Anschreiben, sein. Der Erstellung und Verwendung von Film- und Fotoaufnahmen kann vor Beginn des Kurses, schriftlich, widersprochen werden.
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Darüber hinaus werden die Bestimmungen der Datenschutzverordnung (DSGVO) jeweils eingehalten

Stand: August 2021

Ihre swimeasy - Schwimm und Bewegungsschule

Inh. Berit Ney

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